====== Abweichungen von der Fristregelung ====== Regel 80.7(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Möglichkeit von Abweichungen von der Fristregelung durch Ämter oder Organisationen. **Regel 80.7(b) PCT** Jedes Amt und jede Organisation kann von den Bestimmungen des Absatzes a abweichen, sofern die Frist nicht später als zu Mitternacht des betreffenden Tages endet. ===== siehe auch ===== Regel 80.7 PCT -> [[Ende eines Werktags]] \\ Regelt das Ende eines Werktags für die Berechnung von Fristen.