====== Abkürzungen ====== Regel 1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert die Bedeutung der in der Ausführungsordnung verwendeten Abkürzungen. Regel 1.1 PCT -> [[Bedeutung der Abkürzungen]] \\ Beschreibt die spezifischen Bedeutungen der Abkürzungen, die in der Ausführungsordnung verwendet werden. ===== siehe auch ===== PCT, Teil A -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil A: Einleitende Regeln|Einleitende Regeln]] \\ Enthält allgemeine Bestimmungen zur Auslegung und Anwendung der Ausführungsordnung, einschließlich der Definition von Abkürzungen und der Auslegung bestimmter Bezeichnungen.