====== Patentsystem ====== Ein Patentsystem ist ein rechtliches und administratives System, das die Erteilung, Verwaltung und Durchsetzung von [[Patentrecht|Patenten]] regelt. Es umfasst die [[Grundrecht:Gesetze]], [[Grundrecht:Vorschriften]], Verfahren und Institutionen, die dafür sorgen, dass [[Erfinder]] und Unternehmen [[Patentschutz]] für ihre Erfindungen erhalten können. Das [[Patentrecht:Patentrecht|nationale Patentsystem der Bundesrepublik Deutschland]] wird vom [[Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] (DPMA) verwaltet und regelt die Erteilung, Verwaltung und Durchsetzung von [[Patentrecht:Patent|Patenten]] innerhalb [[Grundrecht:Deutschland|Deutschlands]]. Das [[EP:Europäisches Patentsystem|Europäische Patentsystem]] ermöglicht die Erteilung europäischer Patente durch eine einzige Anmeldung beim [[EP:Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] (EPA), die in mehreren europäischen Ländern wirksam sind. Das [[UPC:Einheitspatentsystem]] ist ein Patentsystem in der [[EU:Europäische Union|Europäischen Union]], das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet [-> [[UPC:Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]]]. Dieses Patent, auch [[UPC:Einheitspatent]] genannt, hat in allen teilnehmenden Staaten dieselbe rechtliche Wirkung, ohne dass separate Validierungsverfahren in jedem Land notwendig sind. Der [[PCT:Patentzusammenarbeitsvertrag]] (PCT) ermöglicht es Erfindern, durch eine einzige [[PCT:internationale Patentanmeldung]] in mehreren Ländern gleichzeitig [[Patentschutz]] zu beantragen. ===== siehe auch ===== -> [[Patentrecht]] \\ Schützt technische Erfindungen und gewährt dem Inhaber eines Patents exklusive Nutzungsrechte.