====== Zwischenprodukt ====== Ein Zwischenprodukt, das gemäß einer technischen Lehre während eines mehrstufigen Herstellungsprozesses nur vorübergehend und abschnittsweise in einer bestimmten Beschaffenheit besteht, gehört als solches zum [[Stand der Technik]], sofern der Herstellungsvorgang nicht derart vonstatten geht, dass das Erzeugnis übergangslos und unabgrenzbar in einen Zustand mit anderer Beschaffenheit umgeformt wird.((BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - X ZR 185/04 - Schleifkorn)) ===== siehe auch ===== * [[Stand der Technik]]