====== Zustellung der Nichtigkeitsklage ====== **§ 82 (1) PatG** Das [[Patentgericht]] __stellt__ dem Beklagten __die Klage unverzüglich zu__ und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären. § 82 (2) PatG -> [[Säumnisverfahren]] \\ § 82 (3) PatG -> [[Widerspruch gegen die Nichtigkeitsklage]] \\ ===== siehe auch ===== PatG, Abschnitt 5.2 -> [[Patentgesetz#2. Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren|Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren]] \\ Regeln das Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren, bei denen durch Klage gegen den eingetragenen Patentinhaber oder Lizenznehmer vorgegangen wird.