====== Zeitpunkt der Nichtigkeitsklage ====== Der Beklagte eines [[Patentverletzungsrechtsstreit|Patentverletzungsrechtsstreits]] ist nicht gezwungen, das Patent, auf das die [[Verletzungsklage]] gestützt ist, mit einer [[Nichtigkeitsklage]] anzugreifen. Ihm steht es grundsätzlich frei, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine solche Klage erhebt.((BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12 - Bundespatentgericht)) Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird.((BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12 - Bundespatentgericht; m.V.a. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 5 f. - Klimaschrank; Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung)) Damit steigt das Risiko einer rechtskräftigen Verurteilung, die bei späterer Nichtigerklärung des Patents nur noch mit der Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO anfechtbar ist.((BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12 - Bundespatentgericht)) ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsschutzinteresse im Nichtigkeitsverfahren]]