====== Wirkung auf genetische Informationen in Erzeugnissen ====== § 9a (3) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Wirkung des Patents auf genetische Informationen in Erzeugnissen. **§ 9a (3) PatG** Betrifft das [[Patent]] ein Erzeugnis, das auf Grund einer Erfindung aus einer genetischen Information besteht oder sie enthält, so erstrecken sich die Wirkungen von § 9 [-> [[ Wirkung des Patents]]] auf jedes Material, in das dieses Erzeugnis Eingang findet und in dem die genetische Information enthalten ist und ihre Funktion erfüllt. § 1a Abs. 1 [-> [[Biotechnologische Erfindungen]]] bleibt unberührt. ===== siehe auch ===== § 9a PatG -> [[Wirkung des Patents bezüglich biologischem Material]] \\ Beschreibt die Wirkung des Patents auf biologisches Material und genetische Informationen.