====== Der Begriff "weitgehend" im Patentanspruch ====== Die Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist.((BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 25/06 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war)) ===== siehe auch =====