====== Vertretungspflicht vor dem Bundesgerichtshof ====== **§ 113 PatG** Vor dem [[Bundesgerichtshof]] müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen. ===== siehe auch ===== * [[Berufung]]