====== Veröffentlichungen des Patentamts ====== § 32 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und deren Inhalte. § 32 (1) PatG -> [[Veröffentlichung von Dokumenten]] \\ Das Patentamt veröffentlicht Offenlegungsschriften, Patentschriften und das Patentblatt. § 32 (2) PatG -> [[Offenlegungsschrift]] \\ Die Offenlegungsschrift enthält freistehende Unterlagen der Anmeldung und die Zusammenfassung. § 32 (3) PatG -> [[Patentschrift]] \\ Die Patentschrift enthält die Patentansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen. § 32 (4) PatG -> [[Veröffentlichung bei Rücknahme oder Erlöschen]] \\ Offenlegungs- oder Patentschriften werden auch bei Rücknahme oder Erlöschen veröffentlicht. § 32 (5) PatG -> [[Patentblatt|Inhalt des Patentblatts]] \\ Das Patentblatt enthält Übersichten über Eintragungen im Register und Hinweise auf Akteneinsicht. ===== siehe auch ===== PatG, zweiter Abschnitt -> [[Patentgesetz#Zweiter Abschnitt: Deutsches Patent- und Markenamt|Deutsches Patent- und Markenamt]] \\ Regelt die Struktur und Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), einschließlich der Anforderungen an Verfahrensbeteiligte, Verwaltung von Patentanmeldungen, Auskünfte und Datenschutzbestimmungen.