====== Veröffentlichung des Widerrufs oder der Beschränkung im Patentblatt ====== **§ 61 (3) PatG** Wird das [[Patent]] [[Widerruf des Patents|widerrufen]] oder nur [[Beschränkung des Patents|beschränkt aufrechterhalten]], so wird dies im [[Patentblatt]] veröffentlicht. ===== siehe auch =====