====== Veröffentlichung des Rechercheantrags im Patentblatt ====== § 43 (3) S. 1 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) behandelt die Veröffentlichung des Rechercheantrags im Patentblatt. **§ 43 (3) S. 1 PatG** Der Eingang des Antrags [-> [[Rechercheantrag]]] wird im [[Patentblatt]] veröffentlicht, jedoch nicht vor der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Absatz 5 [-> [[Veröffentlichungen des Patentamts]]]. ===== siehe auch ===== § 43 PatG -> [[Recherche]] \\ Regelt die Bedingungen und Verfahren zur Durchführung einer Recherche zur Ermittlung des Stands der Technik für eine angemeldete Erfindung.