====== Vermietung des patentgeschützten Erzeugnisses ====== -> [[Erschöpfung]] Sowohl § 17 II UrhG als auch § 69c Nr. 3 UrhG nehmen die Vermietung explizit von der Erschöpfung aus. Eine analoge Betrachtung wird daher auch im Patentrecht Vermietung als Ausnahme ansehen. Anders Benkard in § 9 Rdnr. 17: bereits Gebrauchsüberlassung führt zur Erschöpfung. ===== siehe auch ===== -> [[Erschöpfung]]