====== Verjährung und Verzinsung von Kostenforderungen ====== § 12 des [[Patentkostengesetz|Patentkostengesetzes]] regelt die Verjährung und Verzinsung von Kostenforderungen sowie Ansprüche auf Erstattung von Kosten. ===== siehe auch ===== PatKostG -> [[Patentkostengesetz]] \\ Legt die Gebühren für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Bundespatentgericht fest.