====== Verfahren in Patentstreitsachen ====== Ein [[Patentverletzungsverfahren]] ist ein [[Verfahrensrecht:rechtliches Verfahren|rechtliches Verfahren]], in dem der Inhaber eines [[Patent|Patents]] gegen eine Partei vorgeht, die das Patent ohne Erlaubnis nutzt [-> [[Nutzung des Patents]]], was als [[Patentverletzung]] bezeichnet wird. Der zehnte Abschnitt des Patentgesetzes [§§ 143 bis 145 -> [[Patentgesetz#Zehnter Abschnitt: Verfahren in Patentstreitsachen|Verfahren in Patentstreitsachen]] bestimmt, dass Landgerichte exklusiv für Patentstreitsachen zuständig sind, mit erstattungsfähigen Kosten für Patentanwälte, ermöglicht eine Streitwertherabsetzung basierend auf dem wirtschaftlichen Vermögen der Parteien, schränkt die Möglichkeit zur Klageerhebung ein, wenn das Patent bereits früher hätte geltend gemacht werden können, und gibt spezielle Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patentverfahren vor. ===== siehe auch ===== PatG, Abchnitt 10 -> [[Patentgesetz#Zehnter Abschnitt: Verfahren in Patentstreitsachen|Verfahren in Patentstreitsachen]] \\ Regelt die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für Patentstreitsachen, die Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten, die mögliche Streitwertherabsetzung, Einschränkungen bei der Klageerhebung sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.