====== Verbindung der Klage gegen das ergänzende Schutzzertifikat mit der Klage gegen das zugrundeliegende Patent ====== **§ 81 (1) S. 3 PatG** Die [[Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des ergänzenden Schutzzertifikats|Klage gegen das ergänzendes Schutzzertifikat]] kann mit der [[Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents|Klage gegen das zugrundeliegende Patent]] verbunden werden und auch darauf gestützt werden, daß ein [[Nichtigkeitsgründe|Nichtigkeitsgrund (§ 22)]] gegen das zugrundeliegende Patent vorliegt. § 81 (1) S. 1 1. Alt. 1. Var. PatG -> [[Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents]] \\ § 81 (1) S. 1 1. Alt. 2. Var. PatG -> [[Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des ergänzenden Schutzzertifikats|Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des erg. Schutzzertifikats]] ===== siehe auch ===== § 81 (1) PatG -> [[Klageverfahren]]