====== Unzulässigkeit der Erklärung bei ausschließlicher Lizenz ====== § 23 (2) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Unzulässigkeit der Erklärung, wenn eine ausschließliche Lizenz eingetragen ist oder beantragt wurde. ** § 23 (2) PatG** Die Erklärung ist unzulässig, solange im [[Patentregister|Register]] ein Vermerk über die Einräumung einer [[ausschließliche Lizenz|ausschließlichen Lizenz]] (§ 30 Abs. 4) eingetragen ist oder ein Antrag auf Eintragung eines solchen Vermerks dem [[Patentamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] vorliegt. ===== siehe auch ===== § 23 PatG -> [[Lizenzbereitschaft]] \\ Regelt die Bedingungen, unter denen ein Patentinhaber eine Lizenzbereitschaftserklärung abgeben kann und die damit verbundenen Vergütungsregelungen.