====== Unteransprüche ====== **§ 9 (6) PatV ** Zu jedem [[Hauptanspruch|Haupt]]- bzw. [[Nebenansprüche|Nebenanspruch]] können ein oder mehrere [[Patentansprüche]] (__Unteransprüche__) aufgestellt werden, die sich auf besondere [[Ausführungsarten|Ausführungsarten der Erfindung]] beziehen. Unteransprüche müssen eine Bezugnahme auf mindestens einen der vorangehenden [[Patentansprüche]] enthalten. Sie sind so weit wie möglich und auf die zweckmäßigste Weise zusammenzufassen. § 14 S. 1 PatG -> [[Patentansprüche]] \\ § 9 (1) PatV -> [[Ein- und zweiteilige Patentansprüche]] \\ § 9 (2) PatV -> [[Zweiteilige Anspruchsfassung]] \\ § 9 (3) PatV -> [[Merkmalsgliederung]] \\ § 9 (4) PatV -> [[Hauptanspruch]] \\ § 9 (5) PatV -> [[Nebenansprüche]] \\ § 9 (7) PatV -> [[Nummerierung der Patentansprüche]] \\ § 9 (8) PatV -> [[Keine Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung in den Patentansprüchen|Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung]] \\ § 9 (9) PatV -> [[Bezugszeichen]] \\ § 9 (10) PatV -> [[Einreichung der Patentansprüche in elektronischer Form]] \\ Gemäß § 9 Abs. 6 Satz 2 PatV müssen Unteransprüche eine besondere Ausführungsart der Erfindung eines vorangehenden Patentanspruchs enthalten. Sind die in einem Unteranspruch genannten Mittel in keinem der vorhergehenden Ansprüche enthalten und können deren Gegenstände somit nicht weiterbilden, ist dieser Unteranspruch nicht gewährbar.((Beschl. v. 01.12.2004 – 9 W (pat) 29/02)) Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln, ob die Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs dahin, dass er eine in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst (hier: comprising a device in accordance with claims 1 to 12), die Verwirklichung der Merkmale sämtlicher vorangehender Unteransprüche erfordert.((BGH, Urteil vom 1. April 2014 - X ZR 31/11 - Reifendemontiermaschine)) Die Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs kann grundsätzlich zur richtigen Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents beitragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Unteransprüche regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern nicht anders als Ausführungsbeispiele lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.((BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher)) Die Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs kann grundsätzlich zur richtigen Auslegung des Hauptanspruchs beitragen.((BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher; m.V.a. Schulte/ Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 14 Rn. 26)) Denn Unteransprüche gestalten die im Hauptanspruch unter Schutz gestellte Lösung weiter aus und können daher - mittelbar - Erkenntnisse über deren technische Lehre zulassen.((BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher)) Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele, lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.((BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher)) Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt im Übrigen von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet. Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird. Rückschlüsse von der Beschaffenheit des Zusatzmerkmals auf das "richtige" Verständnis des Hauptanspruchs werden sich in diesem Fall jedenfalls nicht ohne Weiteres ziehen lassen.((BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher)) ===== siehe auch ===== §§ 3 bis 14 PatV -> [[Patentanmeldung|Patentanmeldungen]] (PatG); [[Patentverfahren]] \\ PatV -> [[Patentverordnung]] \\ PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\