====== Umgestaltung ====== Wird aus Teilen einer oder mehrerer patentgeschützter Vorrichtungen, die bereits in Verkehr gebracht worden sind, eine neue Vorrichtung gebaut, sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden: * Die neue Vorrichtung fällt nicht unter das Patent; eine Verletzung ist dann ausgeschlossen. * Die neue Vorrichtung liegt im Schutzumfang des Patents; dann ist dies als eine [[Neuherstellung durch Umgestaltung|Neuherstellung]] zu betrachten, für die eine Erschöpfung (siehe oben) nicht eintritt. ===== siehe auch ===== * [[Neuherstellung]]