====== Übertragung des Patents ====== § 8 S. 2 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) behandelt die Übertragung des Patents bei bereits erfolgter Anmeldung. **§ 8 S. 2 PatG** Hat die Anmeldung bereits zum [[Patent]] geführt, so kann er vom [[Patentinhaber]] die Übertragung des Patents verlangen. ===== siehe auch ===== § 8 PatG -> [[Vindikation]] \\ Regelt die Ansprüche des Berechtigten, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten angemeldet wurde.