====== Technisches Gebiet der Erfindung ====== **§ 10 (2) Nr. 1 PatV** Ferner sind anzugeben: das technische Gebiet, zu dem die [[Erfindung]] gehört, soweit es sich nicht aus den [[Patentansprüche|Ansprüchen]] oder den Angaben zum [[Stand der Technik]] ergibt; ===== siehe auch =====