====== Technische Mittel ====== Technische Mittel im Sinne des [[Patentrecht|Patentrechts]] sind Komponenten oder Vorrichtungen, die zur Durchführung eines [[technisches Verfahren|technischen Verfahrens]] verwendet werden. Diese Mittel umfassen beispielsweise Hardware-Komponenten wie Datenverarbeitungsanlagen, Speicher, Verteiler und andere technische Geräte, die zur Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Daten eingesetzt werden. [[Technizität]] im Patentrecht bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln zu lösen, was eine grundlegende Voraussetzung für die Patentierbarkeit darstellt.((st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen)) ===== siehe auch ===== -> [[Technizität]] \\ Bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln zu lösen, was eine grundlegende Voraussetzung für die Patentierbarkeit darstellt.