====== Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren ====== Wird nach teilweiser Nichtigerklärung in erster Instanz lediglich Berufung mit dem Ziel weitergehender Nichtigerklärung geführt, geht nur das durch die Berufungsanträge umschriebene Klageziel (hier: vollständige Nichtigerklärung) in den Berufungsstreitwert ein.((BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - X ZR 56/04 – Bundespatentgericht)) ===== siehe auch ===== -> [[Streitwert in Patentsachen]]