====== Staatsgeheimnis ====== Wer eine [[Patentanmeldung]], die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, unmittelbar beim Europäischen Patentamt einreicht, wird nach Art. II § 14 IntPatÜGmit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ===== siehe auch ===== -> [[Schutz von Staatsgeheimnissen]]