====== Spiele ====== **§ 1 (3) Nr. 3 PatG** Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: __Pläne, Regeln und Verfahren__ für gedankliche Tätigkeiten, __für Spiele__ oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; **§ 1 (4) PatG** Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten __als solche__ Schutz begehrt wird. ==== Spielideen ==== Eine Spielidee, die durch den [[Stand der Technik]] nicht nahegelegt ist, kann eine [[erfinderische Tätigkeit]] im Sinne des Patentgesetzes nicht stützen, da die Spielidee keinen [[technischer Beitrag|technischen Beitrag]] zum Stand der Technik leistet, sondern der technischen Problemlösung nur vorgelagert ist.((Beschl. v. 22.11.2004 – 20 W (pat) 10/03)) Für Spielideen ist nicht der Patentschutz sondern der [[Urheberrecht:Urheberrecht|Urheberrechtsschutz]] vorgesehen. ===== siehe auch ===== * [[Patentierungsausschluß]]