====== Reihenfolge der Stimmabgabe ====== § 70 (3) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) regelt die Reihenfolge der Stimmabgabe der Mitglieder der Senate. **§ 70 (3) PatG** Die Mitglieder der Senate stimmen nach dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter; der Jüngere stimmt vor dem Älteren. Wenn ein Berichterstatter ernannt ist, so stimmt er zuerst. Zuletzt stimmt der Vorsitzende. ===== siehe auch ===== § 70 PatG -> [[Entscheidungen des Patentgerichts]] \\ Regelt die Verfahren zur Beschlussfassung und Abstimmung in den Senaten des Patentgerichts.