====== Rechtsschutzinteresse im Nichtigkeitsverfahren ====== ==== Rechtsschutzinteresse des Nichtigkeitskläger ==== -> [[Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage]] ==== Rechtsschutzinteresse des Nichtigkeitsbeklagten ==== Ein rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents ergibt sich schon aus der während des Rechtsstreits erfolgten Eintragung als neuer Inhaber des Streitpatents im Patentregister.((BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren)) Dass dies in entsprechender Anwendung der prozessualen Regelung des § 265 Abs. 1 Satz 1 ZPO keinen Einfluss auf einen vor der Umschreibung eingeleiteten Nichtigkeitsrechtsstreit hat, beseitigt das rechtliche Interesse nicht.((BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren)) ===== siehe auch ===== -> [[Nichtigkeitsklage]]