====== Rechtsbestand eines Patents ====== Der Rechtsbestand eines [[Patent|Patents]] bezeichnet dessen rechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen. Dazu gehören insbesondere die [[Patentfähigkeit]], also die [[Neuheit]], die [[erfinderische Tätigkeit]] und die [[gewerbliche Anwendbarkeit]] der [[Erfindung]]. Zudem muss das Patent die Erfindung so klar und vollständig offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann, und darf den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung nicht überschreiten. Der Rechtsbestand eines Patents wird in [[Einspruchsverfahren]] und [[Nichtigkeitsverfahren]] überprüft, wenn Zweifel an diesen Voraussetzungen bestehen. Wird festgestellt, dass ein Patent diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es ganz oder teilweise für nichtig erklärt werden. Es ist umstritten, ob der Rechtsbestand eines Patents Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein kann [ -> [[Entscheidung über den Rechtbestand eines Patents als Gegenstand einer Schiedsvereinbarung]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Patent]]