====== Rechtsbeschwerdegründe ====== § 101 (2) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) erläutert die zulässigen Gründe, auf denen eine Rechtsbeschwerde basieren muss. **§ 101 (2) PatG** Die [[Rechtsbeschwerde]] kann nur darauf gestützt werden, dass der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht. Die §§ 546 und 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. ===== siehe auch ===== § 101 PatG -> [[Rechtsbeschwerdebefugnis]] \\ Klärt, wer zur Rechtsbeschwerde berechtigt ist und auf welcher Grundlage diese eingelegt werden kann.