====== Rechtsbeschwerde ====== § 100 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) regelt die Bedingungen, unter denen eine Rechtsbeschwerde gegen die Beschlüsse der Beschwerdesenate des Patentgerichts zum Bundesgerichtshof möglich ist. § 100 (1) PatG -> [[Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde]] \\ Regelt, dass eine Rechtsbeschwerde nur dann an den Bundesgerichtshof möglich ist, wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. § 100 (2) PatG -> [[Zulassung der Rechtsbeschwerde]] \\ Bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, insbesondere bei grundsätzlichen Rechtsfragen oder zur Sicherung der Rechtseinheit. § 100 (3) PatG -> [[Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde]] \\ Definiert die Fälle, in denen keine Zulassung erforderlich ist, sondern die Rechtsbeschwerde aufgrund von Verfahrensmängeln direkt eingelegt werden kann. -> [[Gegenstand der Rechtsbeschwerde]] ===== siehe auch ===== PatG, Abschnitt 6.1 -> [[Patentgesetz#1. Rechtsbeschwerdeverfahren|Rechtsbeschwerdeverfahren]] \\ Regelt das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof bei Entscheidungen des Patentgerichts.