====== Recherche für das Zusatzpatent ====== **§ 43 (2) S. 4 PatG** Wird der Antrag für die Anmeldung eines [[Zusatzpatent|Zusatzpatents]] (§ 16 Abs. 1 Satz 2) gestellt, so fordert das Patentamt den Patentsucher auf, bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Aufforderung für die Anmeldung des Hauptpatents einen Antrag nach Absatz 1 [-> [[Rechercheantrag]]] zu stellen; wird der Antrag nicht gestellt, so gilt die Anmeldung des Zusatzpatents als Anmeldung eines selbständigen Patents. ===== siehe auch ===== § 43 PatG -> [[Recherche des Patentamts]]