====== Prüfungsverfahren ====== Das Prüfungsverfahren im Rahmen des deutschen [[Patentrecht|Patentrechts]] ist ein Prozess, bei dem das [[Patentamt]] auf Antrag [-> [[Prüfungsantrag]]] prüft, ob eine [[Patentanmeldung]] den gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere ob der [[Gegenstand der Anmeldung]] [[patentfähigkeit|patentfähig]] ist. Die Verfahrensweise zur Überprüfung der [[Patentfähigkeit]] einer eingereichten [[Patentanmeldung]] wird in den Paragraphen §§ 44 - 49 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) festgelegt. Die [[Formalprüfung]] (§ 45 (2) PatG) ist dem Prüfungsverfahren im engeren Sinne [§ 45 (2) PatG -> [[Prüfung der Patentfähigkeit]]] vorgelagert. § 44 PatG -> [[Prüfungsantrag]] \\ Das Prüfungsverfahren prüft die Erfüllung der Patentanforderungen und die Patentfähigkeit der Erfindung. § 45 (1) PatG -> [[Formalprüfung]] \\ Stellt sicher, dass die Patentanmeldung den formalen Anforderungen entspricht und alle notwendigen Dokumente korrekt eingereicht wurden. § 45 (2) PatG -> [[Prüfung der Patentfähigkeit]] \\ Bewertet, ob die Erfindung die gesetzlichen Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt. § 46 PatG -> [[Anhörung vor der Prüfungsstelle]], [[Vernehmung]] \\ Das Amt kann Beweise erheben und Anhörungen durchführen, um den Sachverhalt zu klären. § 47 PatG -> [[Beschlüsse der Prüfungsstelle]] \\ Beschlüsse des Amtes müssen begründet und den Beteiligten zugestellt werden; über Beschwerden wird informiert. § 48 PatG -> [[Zurückweisung der Anmeldung]] \\ Die Anmeldung wird zurückgewiesen, wenn Mängel nicht beseitigt werden oder keine patentfähige Erfindung vorliegt. § 49 PatG -> [[Erteilung des Patents]], [[Erteilungsbeschluß]] \\ Bei Erfüllung aller Anforderungen beschließt das Amt die Erteilung des Patents, wobei die Erteilung hinausgezögert werden kann. § 49a PatG -> [[Prüfung eines ergänzenden Schutzzertifikats]] \\ Auf Antrag kann ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahren vor dem Patentamt]] \\ Verfahren vor dem Patentamt umfassen die Anmeldung, Prüfung und Erteilung von Patenten, einschließlich der Benennung von Erfindern, der Berücksichtigung geografischer Herkunft, und behandeln auch spezielle Fälle wie Geheimanmeldungen und Einspruchsverfahren.