====== Prüfungsstellen und Patentabteilungen ====== § 27 (1) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen im Deutschen Patent- und Markenamt. § 27 (1) Nr. 1 PatG -> [[Prüfungsstellen]] \\ Prüfungsstellen bearbeiten Patentanmeldungen und erteilen Auskünfte zum Stand der Technik. § 27 (1) Nr. 2 PatG -> [[Patentabteilungen]] \\ Patentabteilungen sind für Angelegenheiten erteilter Patente, Vergütungsfestsetzung und Verfahrenskostenhilfe zuständig. ===== siehe auch ===== § 27 PatG -> [[Aufbau des Patentamts]] \\ Beschreibt die Struktur und Organisation der Prüfungsstellen und Patentabteilungen im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).