====== Prüfungsstellen ====== § 27 (1) Nr. 1 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Aufgaben der Prüfungsstellen im Deutschen Patent- und Markenamt. **§ 27 (1) Nr. 1 PatG** Im [[Patentamt]] werden gebildet [-> [[Aufbau des Patentamts]]] __Prüfungsstellen__ für die Bearbeitung der [[Patentanmeldung|Patentanmeldungen]] und für die Erteilung von [[Auskünfte zum Stand der Technik|Auskünften zum Stand der Technik]] (§ 29 Abs. 3); § 2 DPMAV -> [[DPMAV:Prüfungsstellen und Patentabteilungen]] \\ ===== siehe auch ===== § 27 (1) PatG -> [[Prüfungsstellen und Patentabteilungen]] \\ Beschreibt die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen im Deutschen Patent- und Markenamt.