====== Prioritätsfrist ====== § 40 (4) PatG -> [[Prioritätserklärung]] \\ Die Priorität kann nur innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag der späteren Anmeldung in Anspruch genommen werden; die Prioritätserklärung gilt erst als abgegeben, wenn das Aktenzeichen der früheren Anmeldung angegeben worden ist. ===== siehe auch ===== § 40 PatG -> [[Prioritätsrecht]] \\ Regelt das Prioritätsrecht für Patentanmeldungen, einschließlich der Fristen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Priorität.