====== Pflanzensorten und Tierrassen ====== **§ 2a (1) PatG** Für [[Pflanzensorten]] und [[Tierrassen]] sowie [[im Wesentlichen biologische Verfahren]] zur Züchtung von Pflanzen und Tieren werden keine Patente erteilt. **§ 2a (2) PatG** Patente können erteilt werden für Erfindungen, - deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; - die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== * [[Biotechnologische Erfindungen]]