====== Pflanzensorten und Tierrassen ======
**§ 2a (1) PatG**
Für [[Pflanzensorten]] und [[Tierrassen]] sowie [[im Wesentlichen biologische Verfahren]] zur Züchtung von Pflanzen und Tieren werden keine Patente erteilt.
**§ 2a (2) PatG**
Patente können erteilt werden für Erfindungen,
- deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
- die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.
§ 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
===== siehe auch =====
* [[Biotechnologische Erfindungen]]