====== Patentsucher ====== Bezeichnungen wie »nachgesucht«, »Patentsucher« u. ä., die zumindest auf das Patentgesetz 1877 zurückgehen, sind übliche, wenngleich vielleicht auch sprachlich veraltete oder als Regionalismen anzusehende Bezeichnungen für die [[Patentanmeldung]] und den [[Patentanmelder]] (vgl. z. B. § 4 Abs. 3, § 5, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 28 Abs. 2, 3, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, § 30a Abs. 1 (»wird ein Patent … nachgesucht«), § 36 Abs. 2, § 46b PatG 1961; § 24 Abs. 5, § 28 Abs. 1, 2, 3, § 28a Abs. 2, 3, 6, 7, § 28b Abs. 2, 4, 5, § 28c Abs. 1, 2 PatG 1968), die auch heute noch an verschiedenen Stellen im Patentgesetz zu finden sind (§ 8, § 43 Abs. 2, 6, § 44, § 45 Abs. 2 PatG) und durchwegs synonym mit den Bezeichnungen »Anmeldung« und »anmelden« verwendet werden.((BGH, Beschluss vom 10. 6. 2008 – X ZB 3/08 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II)) ===== siehe auch ===== * [[Patentanmelder]]