====== Patentschutz ====== § 1 (1) PatG -> [[Patent]] \\ § 9 PatG -> [[Wirkung des Patents]], [[Patentverletzung]]\\ § 14 PatG -> [[Schutzbereich des Patents]] \\ Patentschutz wird erlangt durch Anmeldung einer [[Erfindung]] zum [[Patent]] [-> [[Patentanmeldung]]]. Sofern das [[Patentamt]] im [[Anmeldeverfahren]] und [[Prüfungsverfahren]] feststellt, dass die [[Formalprüfung|Formalerfordernisse]] bzw. die [[Patentierungsvoraussetzungen]] erfüllt sind, wird die angemeldete Erfindung durch die Erteilung eines [[Patent|Patentes]] geschützt. Das erteilte Patent billigt dem [[Patentinhaber]] ein [[Ausschließlichkeitsrecht]] bezüglich Nutzung und Verwertung der Erfindung zu. Die [[Wirkung des Patents|Wirkungen des Patentschutzes]] sind in § 9 PatG normiert. Der Patentschutz wird maßgeblich durch die [[Patentansprüche]] definiert, die den [[Schutzbereich]] des [[Patent|Patents]] definieren. ===== siehe auch ===== * [[:Gewerbliche Schutzrechte]] * [[Patent]] * [[Schutzbereich]] * [[Ausschließlichkeitsrecht]]