====== Patentprüfung ====== Die Patentprüfung ist ein zentraler Prozess im Rahmen des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]], bei dem eine [[Patentanmeldung]] auf ihre [[Patentierbarkeit]] hin überprüft wird. Zunächst wird überprüft, ob die Patentanmeldung den formalen Anforderungen entspricht [-> [[Formale Prüfung]]]. Dazu gehören die korrekte Einreichung der Unterlagen, die Zahlung der Gebühren und die Einhaltung der Fristen. Nach der formalen Prüfung wird eine [[Recherche]] durchgeführt, um den Stand der Technik zu ermitteln. Dabei wird nach bereits vorhandenen Veröffentlichungen gesucht, die die beanspruchte Erfindung betreffen könnten. Im Rahmen der [[sachliche Prüfung|sachlichen Prüfung]] wird die Erfindung auf drei Hauptkriterien [[Neuheit]], [[erfinderische Tätigkeit]] und [[gewerbliche Anwendbarkeit]] hin überprüft. Wenn die Anmeldung alle Anforderungen erfüllt, wird das Patent erteilt [-> [[Erteilungsentscheidung]]]. Andernfalls wird die Anmeldung zurückgewiesen oder es werden vom Prüfer Einwände erhoben, die der Anmelder ausräumen muss. ===== siehe auch =====