====== Patentkostenzahlungsverordnung ====== Nach der seit dem 1. Januar 2004 geltenden [[http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2083.pdf|Verordnung über die Zahlung der Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts]] (PatKostZV, Nr. 1 bis 5) können Zahlungen nur noch durch * Barzahlung, * Überweisung auf ein Konto, * Bareinzahlung auf ein Konto, oder durch * Erteilung einer Einziehungsermächtigung von einem Inlandskonto erfolgen. Die Möglichkeiten der Zahlung mittels Scheck, Gebührenmarken und Abbuchungsauftrag sind entfallen. * http://www.dpma.de/infos/aktuelles/aktuell20040101.html * http://www.dpma.de/formulare/zahlung_hinweis.html ===== Weblinks ===== * http://www.dpma.de/infos/aktuelles/aktuell20040101.html * http://www.dpma.de/formulare/zahlung_hinweis.html ===== siehe auch ===== -> [[Kosten des Verfahrens]]