====== Patentgemeinschaft ====== Eine Patentgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine [[Erfindung]] gemacht haben [-> [[Miterfinder]]] und ihnen das [[Recht auf das Patent]] gemeinschaftlich zusteht. Dies ist im deutschen Patentgesetz (PatG) in § 6 Satz 2 geregelt [-> [[Erfindergemeinschaft]]]. ===== siehe auch ===== § 6 Satz 2 geregelt -> [[Erfindergemeinschaft]]