====== Patentfähigkeit ====== **§ 1 (1) PatG** Patente werden für [[Erfindungen]] auf allen Gebieten der [[Technik]] erteilt, sofern sie [[Neuheit|neu]] sind, auf einer [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] beruhen und [[gewerbliche anwendbarkeit|gewerblich anwendbar]] sind. ===== siehe auch ===== § 1 PatG -> [[Patentierungsvoraussetzungen]] \\ Legt die Bedingungen fest, unter denen Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt werden können.