====== Patentblatt ====== § 32 (5) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt den Inhalt des Patentblatts. **§ 32 (5) PatG** Das Patentblatt enthält regelmäßig erscheinende Übersichten über die Eintragungen im [[Patentregister|Register]], soweit sie nicht nur den regelmäßigen Ablauf der Patente oder die Eintragung und Löschung ausschließlicher Lizenzen betreffen, und Hinweise auf die Möglichkeit der [[Akteneinsicht|Einsicht in die Akten]] von [[Patentanmeldung|Patentanmeldungen]]. § 58 (1) PatG [-> [[Veröffentlichung im Patentblatt]]] beschreibt die Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt und das Inkrafttreten der gesetzlichen Wirkungen des Patents. ===== siehe auch ===== § 32 PatG -> [[Veröffentlichungen des Patentamts]] \\ Beschreibt die Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und deren Inhalte.