====== Patentanmeldung ====== § 34 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Anforderungen und den Prozess zur Anmeldung einer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt. **§ 34 (1) PatG** Eine [[Erfindung]] ist zur [[Erteilung des Patents|Erteilung eines Patents]] beim [[Patentamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] anzumelden. § 34 (2) PatG -> [[Einreichung der Anmeldung über ein Patentinformationszentrum]] \\ Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, sofern es dazu bestimmt ist. Anmeldungen mit Staatsgeheimnissen sind dort nicht zulässig. § 34 (3) PatG -> [[Inhalt der Anmeldung]] \\ Die Anmeldung muss den Namen des Anmelders, einen Antrag auf Erteilung des Patents, Patentansprüche, eine Beschreibung der Erfindung und Zeichnungen enthalten. § 34 (4) PatG -> [[Ausführbarkeit der Erfindung]] \\ Die Erfindung muss so offenbart werden, dass ein Fachmann sie ausführen kann. § 34 (5) PatG -> [[Einheitlichkeit der Erfindung]] \\ Die Anmeldung darf nur eine Erfindung oder eine Gruppe von Erfindungen enthalten, die eine allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. § 34 (6) PatG -> [[Form der Anmeldung]] \\ Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann Bestimmungen über die Form und Erfordernisse der Anmeldung erlassen. § 34 (7) PatG -> [[Angabe des Standes der Technik in der Patentbeschreibung]] \\ Auf Verlangen muss der Anmelder den Stand der Technik vollständig und wahrheitsgemäß angeben. § 34 (8) PatG -> [[Biologisches Material als Gegenstand der Anmeldung]] \\ Bestimmungen über die Hinterlegung von biologischem Material können erlassen werden, wenn die Erfindung biologisches Material beinhaltet. § 3 PatV -> [[Einreichung der Anmeldung]] \\ § 4 PatV -> [[Erteilungsantrag]] \\ § 5 PatV -> [[Anmeldungsunterlagen]] \\ § 35 (1) S. 1 PatG -> [[Deutsche Übersetzungen]] \\ § 35 (2) PatG -> [[Anmeldetag]] \\ Für die Durchführung des [[Patentanmeldeverfahren|Patentanmeldeverfahrens]] ist das [[Patentamt]] zuständig. Die [[Einreichung der Anmeldung|Einreichung der Patentanmeldung]] erfolgt beim [[Patentamt]] oder bei einem [[Patentinformationszentrum]]. Der Antrag auf Erteilung des Patents, sowie die [[Anmeldungsunterlagen]], zu denen die [[Patentansprüche]], die [[Beschreibung]], die [[Zeichnungen]] und eine [[Zusammenfassung der Erfindung]] gehören, müssen gewisse Erfordernisse erfüllen. Nach [[Einreichung der Anmeldung|Einreichung]] wird der Patentanmeldung ein [[Anmeldetag]] zugeschrieben, soweit bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Gegebenenfalls kann bei Anmeldung der Erfindung ein [[Prioritätsrecht]] in Anspruch genommen werden. Auch eine [[fremdsprachige Anmeldung]] ist möglich. Eine [[Erfinderbenennung]] muß erfolgen. [[Änderungen der Anmeldung|Änderungen der Patentanmeldung]] sind im Anmeldeverfahren unter gewissen Voraussetzungen möglich, soweit der Ursprüngliche [[Offenbarungsgehalt]] der Patentanmeldung nicht erweitert wird. Durch [[Teilung der Anmeldung|Teilung der Patentanmeldung]] können [[Einheitlichkeit der Erfindung|uneinheitliche Erfindungen]] unter Wahrung des [[Zeitrang|Zeitranges]] auf mehrere Patentanmeldung aufgeteilt werden. Das Patentamt führt eine [[Offensichtlichkeitsprüfung]] der Patentanmeldung durch. Soweit ein [[Rechercheantrag]] gestellt ist und die [[Recherchengebühr]] bezahlt wurde, führt das Patentamt eine [[Recherche]] nach [[Stand der Technik]] bezüglich der Patentanmeldung durch. Soweit [[Prüfungsantrag]] gestellt wurde und die [[Prüfungsgebühr]] bezahlt wurde, führt das Patentamt das [[Prüfungsverfahren]] durch. Das [[Anmeldeverfahren]] ist in den §§ 34 bis 64 des dritten Abschnitts des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] normiert. ===== siehe auch ===== PatG, dritter Abschnitt-> [[Patentgesetz#Dritter Abschnitt: Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt|Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt]] \\ Regelt die Verfahrensschritte und Anforderungen für die Anmeldung, Prüfung und Erteilung von Patenten, einschließlich der Benennung von Erfindern, der Berücksichtigung geografischer Herkunft, und behandelt auch spezielle Fälle wie Geheimanmeldungen und Einspruchsverfahren.