====== Patentanmelder ====== ==== Mehrere Anmelder ==== Im Falle mehrerer Anmelder muß ein [[Zustellungsbevollmächtigter]] ernannt werden. Ist ein Patent für zwei Patentinhaber erteilt worden und ist einer der beiden Patentinhaber als [[Zustellungsbevollmächtigter]] benannt, so sind diesem gemäß § 8 Abs. 2 VwZG zwei Beschlussausfertigungen zuzustellen. Die Verletzung dieser zwingenden Vorschrift macht die Zustellung unwirksam, so dass die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt.((BPatG, Beschl. v. 09.12.2004 – 10 W (pat) 40/04.)) ===== siehe auch ===== * [[Patentanmeldung]]