====== Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung ====== Der Begriff "Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung" [-> [[Offenbarungsgehalt einer Vorveröffentlichung]]] bezieht sich im [[Patentrecht]] auf den gesamten technischen Inhalt einer früheren Veröffentlichung, der für die Beurteilung der [[Neuheit]] und [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] einer späteren [[Erfindung]] relevant ist. Eine [[Entgegenhaltung]] ist eine Veröffentlichung (z. B. eine frühere Patentschrift, wissenschaftliche Publikation oder technische Beschreibung), die vor dem [[Anmeldetag]] eines [[Patent|Patents]] [[öffentlich zugänglich]] gemacht wurde. ===== siehe auch ===== -> [[Offenbarungsgehalt einer Vorveröffentlichung]]