====== Nutzung des Patents ====== Die "Nutzung des Patents" bezieht sich auf das exklusive Recht des [[Patentinhaber|Patentinhabers]], die [[patentierte Erfindung]] im Rahmen des geltenden Rechts [-> [[Patentrecht]]] zu verwenden. Dies bedeutet, dass nur der Patentinhaber oder eine von ihm ermächtigte Person die [[Erfindung]] nutzen darf. Andere Dritte sind für die Dauer des Patents von einer solchen Nutzung ausgeschlossen. § 9 PatG regelt die [[Wirkung des Patents]] und die damit verbundenen [[Verbietungsrechte]], die dem [[Patentinhaber]] das exklusive Recht geben, die [[patentierte Erfindung]] zu nutzen und anderen die Nutzung zu untersagen. ===== siehe auch ===== § 9 PatG -> [[Wirkung des Patents]], [[Verbietungsrechte]] \\ Das Patent gibt dem Inhaber das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen und anderen die Nutzung zu untersagen.