====== Nichtpatentliteratur ====== Akteneinsicht in der Form der Übersendung von Kopien der patentamtlichen Akte nach § 22 Abs. 2 Satz 2 DPMAV ist auch für solche Aktenteile nicht ausgeschlossen, an denen als sog. Nichtpatentliteratur (NPL) Urheberrecht Dritter bestehen können.((BPatG, Beschl. v. 23. März 2015 - 7 W (pat) 7/14 - Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur)) ===== siehe auch ===== -> [[Stand der Technik]]