====== Nichtigkeitsvefahren ======
**§ 22 (1) PatG**
Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.
**§ 22 (2) PatG**
§ 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
===== siehe auch =====
* [[Nichtigkeitsklage]]