====== Nichtigkeitsvefahren ====== **§ 22 (1) PatG** Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist. **§ 22 (2) PatG** § 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. ===== siehe auch ===== * [[Nichtigkeitsklage]]