====== Nichtigerklärung eines Patents ====== Die förmliche Nichtigerklärung eines Patents, dem mangels einer echten Bereicherung der Technik keine Schutzwürdigkeit zukommt, liegt im öffentlichen Interesse.((BGH, Urt. v. 13.01.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer)) ===== siehe auch ===== * [[Nichtigkeitsverfahren]]